
Bedürfnisanalyse / Umsetzungskonzept
Branchen- und Marktstatistiken richten sich nach den spezifischen Merkmalen der jeweiligen Industrie bzw. Produktmärkte. Die individuelle Ausgestaltung von Lösungsansätzen ist daher unabdingbar. Den Ausgangspunkt bilden gemeinsam mit den Statistikteilnehmern festgelegte Definitionen hinsichtlich Umfang und Endergebnis.

Machbarkeitsprüfung
Gemäss aktueller Rechtslage dürfen Statistiken nicht zu erhöhter Transparenz zwischen einzelnen Statistikteilnehmern führen. Statistiken erfordern daher eine vorgängige Machbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung der anwendbaren regulatorischen Richtlinien, insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Auflagen. Unsere umfangreiche Tätigkeit in diesem Bereich qualifiziert uns hier als Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Datenerhebung
In zahlreichen europäischen Ländern ist es praktisch Standard, Erhebungen von Wirtschaftsdaten nur noch von unabhängigen Stelle durchführen zu lassen. Dadurch wird einerseits die Vertraulichkeit der individuellen Daten gewährleistet und andererseits werden allfälligen wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen.

Plausibilisierung der Daten
Die individuelle Erfassung der Daten erfolgt durch vorgängig dafür autorisierte Benutzer direkt über unsere webbasierte Online-Plattform. Anhand der auf der Erfassungsmaske angezeigten Prüf- und Vorperiodenwerte (soweit verfügbar) erfolgt eine erste Plausibilisierung bereits zum Zeitpunkt der Datenerfassung. Ausserdem werden die individuellen Datensätze von unserem Statistik-Team anhand eines Quervergleichs noch zusätzlich überprüft. Bei Unstimmigkeiten wird Rücksprache genommen.

Aggregierung der Daten
Nach Abschluss der Prüfung von Plausibilität und Vollständigkeit werden die Daten anhand unserer Online-Plattform gemäss vorgängiger Programmierung aggregiert und gegebenenfalls durch zusätzliche Auswertungen, Grafiken, Erläuterungen etc. noch manuell ergänzt.

Auswertung und Bereitstellung
Die abschliessende Bereitstellung der Auswertung erfolgt wiederum via Online-Plattform, indem den berechtigten Personen per E-Mail der entsprechende Weblink mitgeteilt wird. Die Bereitstellung erfolgt im vereinbarten Dateiformat, beispielsweise als PDF, PPT, XLS oder XML.